Ausgleichsabgabe für Spielplätze
Fassung:
LGBl. Nr. 29/2024
Zuletzt:
[derzeit nur Stammfassung]
Abschnitt:
§ 2
Inhalt:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 8. März 2022, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird, LGBl. Nr. 33/2022, außer Kraft.
Paragraf:
Gesetz/VO: | Ausgleichsabgabe für Spielplätze | Abschnitt: | § 2 | Inhalt: | Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 8. März 2022, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird, LGBl. Nr. 33/2022, außer Kraft. | |
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